Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Übersetzungsdienstleistungen der Transline Software Localization GmbH (nachfolgend: Transline). Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern Transline diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch ohne erneuten Hinweis auf deren Geltung für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Transline und dem Kunden und auch dann, wenn die Leistungen in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden ausführt.
(3) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Leistungsumfang/Leistungserbringung
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung und dem gegebenenfalls übermittelten Preis- und Leistungsverzeichnis. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer jeweils erneuten Bestätigung durch Transline. Einseitige Angaben oder Vorgaben des Kunden, welche nicht durch Transline bestätigt werden, führen zu keiner Änderung gegenüber der Auftragsbestätigung.
(2) Der Ausgangstext wird von Transline unverändert in die Zielsprache übersetzt. Anpassungen des Zieltextes, insbesondere inhaltliche Anpassungen aufgrund lokaler oder regulatorischer Anforderungen im Zielland, sind nicht Bestandteil der Übersetzungsleistung. Eine solche Überprüfung obliegt dem Auftraggeber. Abweichungen hiervon sind nur möglich, wenn diese explizit vereinbart und schriftlich fixiert werden.
(3) Transline bedient sich zur Erbringung seiner Leistung Subunternehmern und freier Übersetzer und ist hierzu uneingeschränkt berechtigt. Ausschließlicher Vertragspartner des Kunden bleibt aber Transline.
(4) Transline wird sämtliche Informationen des Kunden streng vertraulich behandeln und auch seine Subunternehmer und freien Übersetzer zu entsprechender Vertraulichkeit verpflichten.
3. Termine
(1) Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von Transline ausdrücklich mindestens in Textform bestätigt werden.
(2) Handelt es sich bei einem vom Kunden gewünschten Termin um einen Fixtermin, nach dessen Ablauf er kein Interesse mehr an der Leistung hat, hat er darauf bei Auftragserteilung hinzuweisen. Gleiches gilt für den Fall, dass aus einer Nichtrechtzeitigkeit der Leistung ungewöhnlich hohe Schäden auf Seiten des Kunden resultieren können.
(3) Die Einhaltung jeglicher Fertigstellungstermine setzt voraus, dass der Kunde sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Vorleistungen erbracht und Informationen erteilt hat. Kommt der Kunde dem nicht nach, verlängern sich die Fertigstellungstermine angemessen, und zwar gegebenenfalls auch über die ursprünglich vorgesehene Dauer hinaus und nicht nur um den Zeitraum, den der Kunde die Vorleistungen zu spät erbringt.
4. Erfüllung
(1) Transline erfüllt die Verpflichtungen aus dem Auftrag in dem Zeitpunkt, in dem die Übersetzung auf dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Weg an den Kunden versandt oder diesem im vorgesehenen System zur Verfügung gestellt wird.
(2) Der Kunde hat zum vereinbarten oder avisierten Fertigstellungstermin zu überprüfen, ob die Leistung bei ihm eingeht und, sollte dies nicht der Fall sein, umgehend einen entsprechenden Hinweis an Transline zu erteilen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde, soweit das Übermittlungshindernis nicht in der Sphäre von Transline liegt. Transline haftet nicht, soweit die Verspätung oder der Nichtzugang auf einem allgemeinen Risiko des Übermittlungsweges oder Empfangshindernissen in der Sphäre des Kunden beruht.
(3) Eine Rücksendung von übermittelten Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Kunden. Soweit Transline diese nicht zurücksendet, erfolgt eine Aufbewahrung ausschließlich im eigenen Interesse und zu Beweiszwecken.
5. Urheber- und Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt an den Übersetzungen das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung auf Bild- und Tonträger sowie deren Ausstellung, weiter das Recht, die Übersetzungen öffentlich zugänglich zu machen und schließlich das Recht, die Übersetzung zu bearbeiten. Die Einräumung dieser Rechte steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung gewährt Transline dem Kunden ein jederzeit widerrufliches, ausschließliches, vorläufig übertragbares und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Übersetzungen. Ist für die Zahlung eine Frist bestimmt, darf ein Widerruf allerdings nicht vor Ablauf der Zahlungsfrist erfolgen.
6. Gewährleistung
(1) Der Kunde hat ihm auffallende Übersetzungsfehler uns gegenüber unverzüglich zu rügen. § 377 HGB gilt entsprechend. Erfolgt keine unverzügliche Rüge, ist der Kunde mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
(2) Für etwaige Übersetzungsfehler, die unverzüglich gerügt wurden, leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Kündigung des Vertrags verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.
(3) Das Recht auf Kündigung steht dem Kunden nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
(4) Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt Ziff. 7.
(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
7. Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
8. Schutzrechte Dritter
Der Kunde sichert mit der Auftragserteilung zu, dass ihm das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, Transline von allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzes im Hinblick auf den Ausgangstext erhoben werden, freizustellen.
9. Zahlungsbedingungen
Die jeweils angegebenen Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer. Das Zahlungsziel beträgt acht Tage nach Rechnungsstellung rein netto.
10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung
Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen von Transline ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Kunden von Transline anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Transline gerichtete Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsverbindung ohne Zustimmung von Transline an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Gleiche gilt für unmittelbar kraft Gesetzes gegen Transline entstandene Forderungen oder Rechte.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist unser Sitz. Darüber hinaus sind wir berechtigt, dem Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Reutlingen, den 24. Mai 2023